Mitgliederbereich
Jugend-Presseausweis
Als Einzel- oder Redaktionsmitglied kannst Du den exklusiven Jugend-Presseausweis beantragen und von weiteren Vorteilen profitieren.
Akkreditierung
Wir unterstützen Dich, eine Pressekarte zu erhalten. Kontaktiere uns.
Presserabatte
Viele Unternehmen bieten Rabatte für Journalist*innen. Berichte dennoch kritisch!
Jugendherberge
Mit dem JPA bist Du Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk. Einfach JPA vorzeigen!
A&O Hostels
Auch in A&O-Hostels sparst Du mit dem JPA: ganze 20 %! Einfach JPA vorzeigen!
Europaweit gültig
Der JPA ist europaweit anerkannt. So kannst Du auch im Ausland ungestört recherchieren.
Handy-Tarife
Einige Mobilfunkanbieter bieten Tarife für junge Journalist*innen mit JPA an.
JPA-Ordnung
Für den Jugend-Presseausweis gilt die bundeseinheitliche Jugend-Presseausweisordnung. In ihr ist geregelt, wer einen JPA nutzen darf und wie die Nutzung geregelt ist.
Das Wichtigste
- Berechtigte: Mitglieder bis 27 Jahre
- Kosten: 15 € pro Jahr
- Benutzung nur zur Ausübung einer journalistischen Tätigkeit, nicht privat
- JPA und Autoschild bleiben Eigentum des ausstellenden Landesverbands
- Deine Berechtigung musst Du jedes Jahr erneut nachweisen, um den JPA zu verlängern
- Der Landesverband muss die Identität des*der Antragstellenden mittels Lichtbildausweises verifizieren
- Wenn Du den JPA nicht verlängern möchtest, musst Du ihn am 31. Januar des Folgejahres zurückgeben
- Gibst Du JPA oder Autoschild nicht zurück, wird die Gebühr und ggf. eine Vertragsstrafe erhoben
- Verstößt Du gegen diese Regeln, kann eine Vertragsstrafe bis 150,00 € erhoben werden.
Die Zusammenfassung ist nicht rechtlich bindend. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Es gilt die verlinkte Jugend-Presseausweisordnung.
JPA verlängern
Der JPA muss jedes Jahr verlängert werden
Damit Dein JPA gültig bleibt, sende ihn im Januar an uns, damit wir ihn verlängern können.
Schritte zur Verlängerung
- Schaue rechts bzw. unten nach, welche Nachweise wir zur Verlängerung benötigen.
- Schicke uns Deine Nachweise hier zu.
- Sende den JPA an unsere Postanschrift (Jugendpresse Rheinland e.V. - c/o STARTPLATZ | Im Mediapark 5 | 50670 Köln)
- Etwas Geduld - wir schicken Dir den JPA in etwa einer Woche verlängert zurück.
Als Belegexemplar gilt eine Ausgabe der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugendzeitung, in der zwei gekennzeichnete Artikel der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers abgedruckt sind oder zwei Ausgaben der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugendzeitungen, in denen jeweils ein namentlich gekennzeichneter Artikel des Antragsstellenden abgedruckt ist.
Als Belegexemplar gelten die URL sowie mindestens zehn Artikel, die auf dieser erschienen sind und eine ausreichende Gewähr für das Vorliegen einer journalistischen Publikation bieten. Von diesen müssen mindestens zwei namentlich gekennzeichnete Artikel des Antragstellernden sein.
Du brauchst nur Links zu den zwei Artikel von Dir einzutragen.
Als Belegexemplar gilt ein Datenträger mit mindestens zwei Sendungen oder Beiträgen, die bereits gesendet worden sind. Eine Sendebestätigung soll beigefügt werden.
Als Sendebestätigung reicht auch ein Link aus, auf dem ersichtlich ist, das die Sendung z.B. auf YouTube oder Spotify veröffentlich ist.
Als Belegexemplare gelten Fotografien, die den jeweiligen Anforderungen an das gleiche Medium unter den Punkten 1, 2 und 5 entsprechen.
Bitte sende uns entsprechend den Anforderungen je nach Veröffentlichungsmedium Links oder Dateien zu.
Als Belegexemplare gelten zwei Ausgaben der Medien, die nachweislich vom Antragsteller veröffentlicht sein müssen.
Ändere Deine Mitgliedschaft
Deinen Namen, Deine Adresse und andere Kontaktdaten kannst Du hier ändern:
Du kannst freiwillig einen höheren Mitgliedsbeitrag zahlen oder Deinen erhöhten Mitgliedsantrag für das nächste Kalenderjahr mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Jahres ändern:
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