Mitgliederbereich

Im Mitgliederbereich kannst Du Dich über Deine Vorteile informieren, Mitgliedernews einsehen und Änderungen an Deiner Mitgliedschaft vornehmen.

Mitgliedernews

Mitgliederversammlung am 15. März

Moritz Bayerl
26. Februar

Jugend-Presseausweis und Flyer liegen auf einem Tisch

Neues Jahr, neuer JPA

Moritz Bayerl
14. Februar

Vorteile Deiner Mitgliedschaft

Als Mitglied der Jugendpresse Rheinland profitierst du vom Wissen und den Vorteilen des bundesweit größten Netzwerks für junge Medienmachende.

Jugend-Presseausweis

Rechtsberatung

Jugend-Presseausweis

Als Einzel- oder Redaktionsmitglied kannst Du den exklusiven Jugend-Presseausweis beantragen und von weiteren Vorteilen profitieren.

Akkreditierung

Wir unterstützen Dich, eine Pressekarte zu erhalten. Kontaktiere uns.

Presserabatte

 Viele Unternehmen bieten Rabatte für Journalist*innen. Berichte dennoch kritisch!

Jugendherberge

Mit dem JPA bist Du Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk. Einfach JPA vorzeigen!

A&O Hostels

Auch in A&O-Hostels sparst Du mit dem JPA: ganze 20 %! Einfach JPA vorzeigen!

Europaweit gültig

Der JPA ist europaweit anerkannt. So kannst Du auch im Ausland ungestört recherchieren.

Handy-Tarife

Einige Mobilfunkanbieter bieten Tarife für junge Journalist*innen mit JPA an.

JPA-Ordnung

Für den Jugend-Presseausweis gilt die bundeseinheitliche Jugend-Presseausweisordnung. In ihr ist geregelt, wer einen JPA nutzen darf und wie die Nutzung geregelt ist.

Das Wichtigste

  • Berechtigte: Mitglieder bis 27 Jahre
  • Kosten: 15 € pro Jahr
  • Benutzung nur zur Ausübung einer journalistischen Tätigkeit, nicht privat
  • JPA und Autoschild bleiben Eigentum des ausstellenden Landesverbands
  • Deine Berechtigung musst Du jedes Jahr erneut nachweisen, um den JPA zu verlängern
  • Der Landesverband muss die Identität des*der Antragstellenden mittels Lichtbildausweises verifizieren
  • Wenn Du den JPA nicht verlängern möchtest, musst Du ihn am 31. Januar des Folgejahres zurückgeben
  • Gibst Du JPA oder Autoschild nicht zurück, wird die Gebühr und ggf. eine Vertragsstrafe erhoben
  • Verstößt Du gegen diese Regeln, kann eine Vertragsstrafe bis 150,00 € erhoben werden.

Die Zusammenfassung ist nicht rechtlich bindend. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Es gilt die verlinkte Jugend-Presseausweisordnung.

JPA verlängern

Der JPA muss jedes Jahr verlängert werden

Damit Dein JPA gültig bleibt, sende ihn im Januar an uns, damit wir ihn verlängern können.

Schritte zur Verlängerung

  1. Schaue rechts bzw. unten nach, welche Nachweise wir zur Verlängerung benötigen.
  2. Schicke uns Deine Nachweise hier zu.
  3. Sende den JPA an unsere Postanschrift (Jugendpresse Rheinland e.V. - c/o STARTPLATZ | Im Mediapark 5 | 50670 Köln)
  4. Etwas Geduld - wir schicken Dir den JPA in etwa einer Woche verlängert zurück.
1. Schüler­zeitung oder Jugend­zeitung

Als Beleg­exemplar gilt eine Ausgabe der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugend­zeitung, in der zwei gekenn­zeichnete Artikel der Antrags­stellerin bzw. des Antrags­stellers abgedruckt sind oder zwei Ausgaben der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugend­zeitungen, in denen jeweils ein namentlich gekenn­zeichneter Artikel des Antrags­stellenden abgedruckt ist.

2. Online­magazine

Als Beleg­exemplar gelten die URL sowie mindestens zehn Artikel, die auf dieser erschienen sind und eine ausreichende Gewähr für das Vorliegen einer journalistischen Publikation bieten. Von diesen müssen mindestens zwei namentlich gekenn­zeichnete Artikel des Antrag­stellernden sein.

Du brauchst nur Links zu den zwei Artikel von Dir einzutragen.

3. Radio-, Podcast- und Video­gruppen

Als Beleg­exemplar gilt ein Daten­träger mit mindestens zwei Sendungen oder Beiträgen, die bereits gesendet worden sind. Eine Sende­bestätigung soll beigefügt werden.

Als Sendebestätigung reicht auch ein Link aus, auf dem ersichtlich ist, das die Sendung z.B. auf YouTube oder Spotify veröffentlich ist.

4. Foto­graf*in

Als Beleg­exemplare gelten Fotografien, die den jeweiligen Anforderungen an das gleiche Medium unter den Punkten 1, 2 und 5 entsprechen.

Bitte sende uns entsprechend den Anforderungen je nach Veröffentlichungsmedium Links oder Dateien zu.

5. Mitarbeiter*in bei sonstigen Medien

Als Beleg­exemplare gelten zwei Ausgaben der Medien, die nachweislich vom Antrag­steller veröffentlicht sein müssen.

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Deinen Namen, Deine Adresse und andere Kontaktdaten kannst Du hier ändern:

Ändere Deinen Mitgliedsbeitrag

Du kannst freiwillig einen höheren Mitgliedsbeitrag zahlen oder Deinen erhöhten Mitgliedsantrag für das nächste Kalenderjahr mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Jahres ändern:

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Schade, dass Du die Jugendpresse verlassen möchtest. Du kannst Deine Mitgliedschaft zum Ende des Jahres mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Kontaktiere uns dafür.

Kontakt

Schreibe unserem Mitgliederservice. Wir versuchen, Dir dann bestmöglich zu helfen.

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