Am 15. März findet von 12 bis ca. 15 Uhr die Mitgliederversammlung der Jugendpresse Rheinland in den Räumen des DGB in Köln statt. Teilnehmen können alle Mitglieder. Auf der Mitgliederversammlung wird unter anderem ein neuer Vorstand gewählt.
Warum kommen?
Auf der Mitgliederversammlung hast Du die Möglichkeit die Jugendpresse mitzugestalten oder sogar selbst aktiv zu werden. Außerdem kannst Du Dich mit anderen Mitgliedern austauschen, Fragen klären und Mate trinken.
Anmeldung freiwillig, die Teilnahme ist auch ohne Anmeldung in Präsenz möglich. Wir bitten zur besseren Planbarkeit um Anmeldung.
Details
Ort: DGB Köln | Zeit: ca. 12 - 15 Uhr | teilweise barrierefrei
Die Tagesordnung
TOP 1 - Begrüßung
TOP 2 - Formalitäten
TOP 2.1 - Wahl des Vorsitzenden und Protokollführenden
TOP 2.2 - Feststellung der ordnungsmäßigen Einberufung und Beschlussfähigkeit
TOP 3 - Geschäftsbericht des Vorstandes
TOP 4 - Anträge
TOP 4.1 - Anträge an die Satzung
TOP 4.2 - Anträge an die Finanzordnung
TOP 4.3 - Weitere Anträge mit Satzungsrang
TOP 4.4 - Weitere Anträge an die Mitgliederversammlung
TOP 5 - Wahlen
TOP 5.1 - Finanzvorstand
TOP 5.2 - Geschäftsführender Vorstand
TOP 5.3 - ggf. Erweiterter Vorstand
TOP 5.4 - Kassenprüfende
TOP 6 - Sonstiges
TOP 6.1 - Agenda für die nächsten 5 Jahre
Geschäftsberichte des Vorstands & der Kassenprüfenden
Alle Berichte können in Kürze hier abgerufen werden.
Anträge
Auflistung aller zum Stichtag (14. Februar) eingegangenen Anträge. Auf der Mitgliederversammlung können weitere Anträge, auch an die Satzung und Finanzordnung, gestellt werden.
Anträge an die Satzung
Antragsteller: Moritz Bayerl
Antragstext: „Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
1. einen neuen § 10a Erweiterter Vorstand mit folgendem Inhalt einzufügen:
(1) Der Erweiterte Vorstand unterstützt den Geschäftsführenden Vorstand bei seiner Arbeit. Er ist nicht vertretungsberechtigt.
(2) Er besteht aus bis zu sechs Mitgliedern.
(3) Die Mitglieder sind nach Maßgabe der folgenden Absätze auf Vorstandssitzungen rede-, antrags- und stimmberechtigt, auf Mitgliederversammlungen rede- und antragsberechtigt.
(4) Bei Abstimmungen im Vorstand bleiben nicht abgegebene Stimmen des Erweiterten Vorstands unberücksichtigt. Bei Personalentscheiden wirkt der Erweiterte Vorstand nur beratend mit.
(5) Mitglieder des Erweiterten Vorstands können für eine bestimmte Aufgabe (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederbetreuung, etc.) gewählt werden. § 10 Abs. 3 bleibt unberührt.
(6) Im Übrigen gelten die Regelungen über den Geschäftsführenden Vorstand entsprechend.
2. den § 10a Kooptierter Vorstand zu streichen und
3. § 10 Vorstand in § 10 Geschäftsführender Vorstand umzubenennen, sowie in allen Absätzen des § 10 entsprechend „Vorstand“ durch „Geschäftsführenden Vorstand“ zu ersetzen.
4. § 8 Organe wie folgt zu ändern: "Die Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung, b) Der Geschäftsführende Vorstand, c) der Erweiterte Vorstand, d) der kooptierte Vorstand, e) das Kuratorium."
Begründung: Die letzten Jahre haben gezeigt, dass es einige Personen im Verein gibt, die gerne
bestimmte Aufgaben wahrnehmen würden, für ein reguläres Vorstandsamt aber zu wenig Zeit
haben. Der Erweiterte Vorstand soll diese Personen demokratisch legitimieren und Personen
auf ein Amt als Geschäftsführender Vorstand vorbereiten. Im Übrigen bleiben die Regelungen im
Vergleich zum abzuschaffenden kooptierten Vorstand nahezu gleich, werden nur konkretisiert
und verbessert.
Antragsteller: Tim Becker
Antragstext: "Die Mitgliederversammlung möge beschließen,
1. den Punkt 2 aus dem Antrag S1 zu streichen,
2. außerdem den Erweiterten Vorstand als § 11 hinzufügen und den Kooptieren Vorstand zu Paragraf § 12 zu ändern.
Begründung: "Wen stört es, wenn der Kooptierte Vorstand in der Satzung drin stehen bleibt, im Falle des Falles könnte man so auf diesen sofort zurückgreifen ohne vorher die Satzung ändern."
Anträge an die Finanzordnung
Antragsteller: Moritz Bayerl, Tim Becker
Antragstext: „Die Mitgliederversammlung möge beschließen, § 6 Abs. 3 wie folgt zu ändern:
1. in lit. a „0,15" durch "0,30" zu ersetzen und
2. in lit. b "0,30" durch "0,45" ersetzen.
Begründung: Auch wenn die Fahrtkostenerstattung nur kostendeckend sein soll, ist in
Anbetracht steigender Benzin- und Wartungskosten je nach Fahrzeug nur ein höherer
Erstattungssatz kostendeckend. Da durch lit. d) die Benutzung des Autos eingegrenzt wird, wird das Autofahren auch nicht groß attraktiver gemacht. Leider ist es dennoch immer wieder notwendig, das Auto z.B. zum Transport von Material zu nutzen.
Weitere Anträge an die Mitgliederversammlung
Antragsteller: Moritz Bayerl
Antragstext: Die Mitgliederversammlung möge beschließen
1. Der Vorstand ist an den Finanzplan gebunden. Änderungen können nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
2. Der Finanzvorstand kann von den geplanten Ausgaben um bis zu 10 % abweichen, wenn die Finanzierung sichergestellt ist. Der Finanzvorstand kann nach Genehmigung durch den Vorstand von den geplanten Ausgaben um bis zu 20 % abweichen, wenn die Finanzierung sichergestellt ist.
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