Da der Presseausweis fast den Status eines amtlichen Dokuments genießt, erfolgt die Vergabe nach strengen Richtlinien: Du musst Mitglied bei einem zur Ausstellung berechtigen Verband junger Medienmacher sein (zum Beispiel der Jugendpresse Rheinland), und Deine journalistische Tätigkeit jährlich durch zwei Nachweise (wie zum Bespiel ein Artikel in Deiner Schüler- oder Lokalzeitung, ein Rundfunk- oder Fernsehbeitrag, Video), die nicht älter als sechs Monate sein dürfen, oder einer Bestätigung der Chefredaktion nachweisen. Wir achten unter anderem darauf, dass Du den Pressekodex beachtest.
Nach Vorlage der Nachweise und des korrekt ausgefüllten Formulars mit einem aktuellen Passfoto wird der Jugend-Presseausweis über die Jugendpresse Deutschland ausgestellt.
Der Inhaber verpflichtet sich, den Ausweis entsprechend der Presseausweisordnung nur zur journalistischen Arbeit zu nutzen.