Jugend-Presseausweis
Der Jugend-Presseausweis (kurz JPA) ist Deine Möglichkeit, Dich gegenüber Behörden, Veranstaltern und Unternehmen als Journalist*in auszuweisen. Der JPA unterstützt Dich bei der Recherche, gewährt Rabatt für Übernachtungen und viele weitere Vorteile.
Deine Legitimation
Gegenüber Veranstaltern wie Behörden: Der Jugend-Presseausweis dient als Nachweis Deiner journalistischen Tätigkeiten.
Er hilft bei der Recherche, ist Türöffner und erleichtert Dir deine alltägliche Arbeit als Nachwuchsjournalist*in. Außerdem ist er Der Jugend-Presseausweis ist von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju) und dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) anerkannt.

Foto: Jugendpresse Deutschland / Maximilian Csali
Weitere Vorteile
Als Einzel- oder Redaktionsmitglied kannst Du den exklusiven Jugend-Presseausweis beantragen und von weiteren Vorteilen profitieren.
Akkreditierung
Wir unterstützen Dich, eine Pressekarte zu erhalten.
Kontaktiere uns.
Presserabatte
Viele Unternehmen bieten Rabatte für Journalist*innen. Berichte dennoch kritisch!
Jugendherberge
Mit dem JPA bist Du Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk. Einfach JPA vorzeigen!
A&O Hostels
Auch in A&O-Hostels sparst Du mit dem JPA: ganze 20 %! Einfach JPA vorzeigen!
Europaweit gültig
Der JPA ist europaweit anerkannt. So kannst Du auch im Ausland ungestört recherchieren.
Handy-Tarife
Einige Mobilfunkanbieter bieten Tarife für junge Journalist*innen mit JPA an.

JPA beantragen
Um den Jugend-Presseausweis zu beantragen, musst Du bei uns Mitglied werden – das geht vollkommen digital.
Außerdem brauchst Du Nachweise von Deiner journalistischen Arbeit. Also Artikel, Videos oder Blogeinträge. Zusätzlich benötigen wir noch ein Porträtfoto für Deinen JPA und ein Foto oder Scan eines amtlichen Ausweises, um Dich zu identifizieren.
Nachweise
Um Deinen JPA zu beantragen, musst Du nachweisen, dass Du journalistisch tätig bist.
Als Belegexemplar gilt eine Ausgabe der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugendzeitung, in der zwei gekennzeichnete Artikel
der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers abgedruckt sind oder zwei Ausgaben der bereits veröffentlichten Schüler- oder
Jugendzeitungen, in denen jeweils ein namentlich gekennzeichneter Artikel des Antragsstellenden abgedruckt ist. Bitte schicke uns
einen Link zu der/den Ausgaben oder lade sie im nächsten Feld hoch.
Als Belegexemplar gelten die URL sowie mindestens zehn Artikel, die auf dieser erschienen sind und eine ausreichende Gewähr für
das Vorliegen einer journalistischen Publikation bieten. Von diesen müssen mindestens zwei namentlich gekennzeichnete Artikel des
Antragstellernden sein. Du brauchst nur Links zu den zwei Artikel von Dir einzutragen.
Als Belegexemplar gilt ein Datenträger mit mindestens zwei Sendungen oder Beiträgen, die bereits gesendet worden sind. Eine
Sendebestätigung soll beigefügt werden. Bitte trage jeweils einen Link zu den Sendungen ein bzw. lade sie im nächsten Feld hoch.
Als Sendebestätigung reicht auch ein Link aus, auf dem ersichtlich ist, das die Sendung z.B. auf YouTube oder Spotify veröffentlicht ist.
Als Belegexemplare gelten Fotografien, die den jeweiligen Anforderungen an das gleiche Medium unter den Punkten 1, 2 und 5 entsprechen. Bitte sende uns entsprechend den Anforderungen je nach Veröffentlichungsmedium Links oder Dateien zu.
Als Belegexemplare gelten zwei Ausgaben der Medien, die nachweislich vom Antragsteller veröffentlicht sein müssen. Bitte schicke uns einen Link zu der/den Ausgaben oder lade sie im nächsten Feld hoch.
Jugend-Presseausweisordnung
Für den Jugend-Presseausweis gilt die bundeseinheitliche Jugend-Presseausweisordnung. In ihr ist geregelt, wer einen JPA nutzen darf und wie die Nutzung geregelt ist.
Das Wichtigste
- Berechtigte: Mitglieder bis 27 Jahre
- Kosten: 15 € pro Jahr
- Benutzung nur zur Ausübung einer journalistischen Tätigkeit, nicht privat
- JPA und Autoschild bleiben Eigentum des ausstellenden Landesverbands
- Deine Berechtigung musst Du jedes Jahr erneut nachweisen, um den JPA zu verlängern
- Der Landesverband muss die Identität des*der Antragstellenden mittels Lichtbildausweises verifizieren
- Wenn Du den JPA nicht verlängern möchtest, musst Du ihn am 31. Januar des Folgejahres zurückgeben
- Gibst Du JPA oder Autoschild nicht zurück, wird die Gebühr und ggf. eine Vertragsstrafe erhoben
- Verstößt Du gegen diese Regeln, kann eine Vertragsstrafe bis 150,00 € erhoben werden.
Die Zusammenfassung ist nicht rechtlich bindend. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Es gilt die verlinkte Jugend-Presseausweisordnung.
FAQ
Gegenüber Veranstaltern wie Behörden: Der Jugend-Presseausweis dient als Nachweis Deiner journalistischen Tätigkeiten.
Er hilft bei der Recherche, ist Türöffner und erleichtert Dir deine alltägliche Arbeit als Nachwuchsjournalist*in. Außerdem ist er Der Jugend-Presseausweis ist von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju) und dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) anerkannt.
Mehr Infos zu den Vorteilen findest Du hier.
Den Jugend-Presseausweis kannst Du als Mitglied der Jugendpresse Rheinland e.V. beantragen. Um den Ausweis zu erhalten, fülle einfach unser Online-Formular aus und schicke uns diesen mit zwei Nachweisen über deine journalistische Tätigkeiten (z.B. deine Beiträge in der Lokal- oder Schülerzeitung, Videos o.ä.) an uns.
Der Jugend-Presseausweis ist immer bis zum Ende des Kalenderjahres gültig, in dem er ausgestellt wurde.
Gemäß der bundeseinheitlichen Jugend-Presseausweis-Ordnung musst Du Deinen Ausweis spätestens bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bei uns verlängern (bei späterer Zusendung drücken wir aber gerne ein Auge zu). Das machst Du, indem Du Deinen Ausweis zusammen mit zwei Nachweisen einer journalistischen Tätigkeit an unser Büro in Köln schickst. Du erhältst ihn dann verlängert per Post zurück.
Postadresse:
Jugendpresse Rheinland e.V.
c/o STARTPLATZ
Im Mediapark 5
50670 Köln
Da man mit dem Jugend-Presseausweis während der Ausübung seiner journalistischen Tätigkeit einige Vorteile genießt, besitzt er fast den Status eines amtlichen Dokumentes. Daher überprüfen wir bei Ausstellung Deine Identität und Dein Ausweis muss jedes Jahr verlängert werden. Ob Dein JPA noch gültig ist erkennst Du an der auf der Rückseite aufgebrachten Jahresmarke. Wenn dort das aktuelle Jahr steht, ist Dein Ausweis gültig. Auch Veranstalter können so einfach nachvollziehen, ob ein ihnen vorgelegter Ausweis gültig ist.