Jugend-Presseausweis

Der Jugend-Presseausweis (kurz JPA) ist Deine Möglichkeit, Dich gegenüber Behörden, Veranstaltern und Unternehmen als Journalist*in auszuweisen. Der JPA unterstützt Dich bei der Recherche, gewährt Rabatt für Übernachtungen und viele weitere Vorteile.

Deine Legitimation

Gegenüber Veranstaltern wie Behörden: Der Jugend-Presseausweis dient als Nachweis Deiner journalistischen Tätigkeiten.

Er hilft bei der Recherche, ist Türöffner und erleichtert Dir deine alltägliche Arbeit als Nachwuchsjournalist*in. Außerdem ist er Der Jugend-Presseausweis ist von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju) und dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) anerkannt.

Foto von einem Jugend-Presseausweis und einem Flyer vor einer Pflanze

Foto: Jugendpresse Deutschland / Maximilian Csali

Weitere Vorteile

Als Einzel- oder Redaktionsmitglied kannst Du den exklusiven Jugend-Presseausweis beantragen und von weiteren Vorteilen profitieren.

Akkreditierung

Wir unterstützen Dich, eine Pressekarte zu erhalten.
Kontaktiere uns.

Presserabatte

 Viele Unternehmen bieten Rabatte für Journalist*innen. Berichte dennoch kritisch!

Jugendherberge

Mit dem JPA bist Du Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk. Einfach JPA vorzeigen!

A&O Hostels

Auch in A&O-Hostels sparst Du mit dem JPA: ganze 20 %! Einfach JPA vorzeigen!

Europaweit gültig

Der JPA ist europaweit anerkannt. So kannst Du auch im Ausland ungestört recherchieren.

Handy-Tarife

Einige Mobilfunkanbieter bieten Tarife für junge Journalist*innen mit JPA an.

Bild eines Jugend-Presseausweises und Flyern, die auf einem Tisch liegen

JPA beantragen

Um den Jugend-Presseausweis zu beantragen, musst Du bei uns Mitglied werden – das geht vollkommen digital.
Außerdem brauchst Du Nachweise von Deiner journalistischen Arbeit. Also Artikel, Videos oder Blogeinträge. Zusätzlich benötigen wir noch ein Porträtfoto für Deinen JPA und ein Foto oder Scan eines amtlichen Ausweises, um Dich zu identifizieren.

Nachweise

Um Deinen JPA zu beantragen, musst Du nachweisen, dass Du journalistisch tätig bist.

Schüler*innenzeitung oder Jugendzeitung

Als Belegexemplar gilt eine Ausgabe der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugendzeitung, in der zwei gekennzeichnete Artikel
der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers abgedruckt sind oder zwei Ausgaben der bereits veröffentlichten Schüler- oder
Jugendzeitungen, in denen jeweils ein namentlich gekennzeichneter Artikel des Antragsstellenden abgedruckt ist. Bitte schicke uns
einen Link zu der/den Ausgaben oder lade sie im nächsten Feld hoch.

Onlinemagazin oder Onlineblog

Als Belegexemplar gelten die URL sowie mindestens zehn Artikel, die auf dieser erschienen sind und eine ausreichende Gewähr für
das Vorliegen einer journalistischen Publikation bieten. Von diesen müssen mindestens zwei namentlich gekennzeichnete Artikel des
Antragstellernden sein. Du brauchst nur Links zu den zwei Artikel von Dir einzutragen.

Radio-, Podcast- und Videogruppen

Als Belegexemplar gilt ein Datenträger mit mindestens zwei Sendungen oder Beiträgen, die bereits gesendet worden sind. Eine
Sendebestätigung soll beigefügt werden. Bitte trage jeweils einen Link zu den Sendungen ein bzw. lade sie im nächsten Feld hoch.
Als Sendebestätigung reicht auch ein Link aus, auf dem ersichtlich ist, das die Sendung z.B. auf YouTube oder Spotify veröffentlicht ist.

Fotograf*in

Als Belegexemplare gelten Fotografien, die den jeweiligen Anforderungen an das gleiche Medium unter den Punkten 1, 2 und 5 entsprechen. Bitte sende uns entsprechend den Anforderungen je nach Veröffentlichungsmedium Links oder Dateien zu.

Mitarbeiter*in bei sonstigen Medien

Als Belegexemplare gelten zwei Ausgaben der Medien, die nachweislich vom Antragsteller veröffentlicht sein müssen. Bitte schicke uns einen Link zu der/den Ausgaben oder lade sie im nächsten Feld hoch.

Jugend-Presseausweisordnung

Für den Jugend-Presseausweis gilt die bundeseinheitliche Jugend-Presseausweisordnung. In ihr ist geregelt, wer einen JPA nutzen darf und wie die Nutzung geregelt ist.

Das Wichtigste

  • Berechtigte: Mitglieder bis 27 Jahre
  • Kosten: 15 € pro Jahr
  • Benutzung nur zur Ausübung einer journalistischen Tätigkeit, nicht privat
  • JPA und Autoschild bleiben Eigentum des ausstellenden Landesverbands
  • Deine Berechtigung musst Du jedes Jahr erneut nachweisen, um den JPA zu verlängern
  • Der Landesverband muss die Identität des*der Antragstellenden mittels Lichtbildausweises verifizieren
  • Wenn Du den JPA nicht verlängern möchtest, musst Du ihn am 31. Januar des Folgejahres zurückgeben
  • Gibst Du JPA oder Autoschild nicht zurück, wird die Gebühr und ggf. eine Vertragsstrafe erhoben
  • Verstößt Du gegen diese Regeln, kann eine Vertragsstrafe bis 150,00 € erhoben werden.

Die Zusammenfassung ist nicht rechtlich bindend. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Es gilt die verlinkte Jugend-Presseausweisordnung.

FAQ

Welche Vorteile bietet der Jugend-Presseausweis?

Gegenüber Veranstaltern wie Behörden: Der Jugend-Presseausweis dient als Nachweis Deiner journalistischen Tätigkeiten.

Er hilft bei der Recherche, ist Türöffner und erleichtert Dir deine alltägliche Arbeit als Nachwuchsjournalist*in. Außerdem ist er Der Jugend-Presseausweis ist von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju) und dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) anerkannt.
Mehr Infos zu den Vorteilen findest Du hier.

Wie komme ich an den Jugend-Presseausweis?

Den Jugend-Presseausweis kannst Du als Mitglied der Jugendpresse Rheinland e.V. beantragen. Um den Ausweis zu erhalten, fülle einfach unser Online-Formular aus und schicke uns diesen mit zwei Nachweisen über deine journalistische Tätigkeiten (z.B. deine Beiträge in der Lokal- oder Schülerzeitung, Videos o.ä.) an uns.

Wie verlängere ich meinen Jugendpresseausweis?

Der Jugend-Presseausweis ist immer bis zum Ende des Kalenderjahres gültig, in dem er ausgestellt wurde.
Gemäß der bundeseinheitlichen Jugend-Presseausweis-Ordnung musst Du Deinen Ausweis spätestens bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bei uns verlängern (bei späterer Zusendung drücken wir aber gerne ein Auge zu). Das machst Du, indem Du Deinen Ausweis zusammen mit zwei Nachweisen einer journalistischen Tätigkeit an unser Büro in Köln schickst. Du erhältst ihn dann verlängert per Post zurück. 

Postadresse:
Jugendpresse Rheinland e.V. 
c/o STARTPLATZ 
Im Mediapark 5 
50670 Köln 

Woran erkenne ich einen gültigen Jugendpresseausweis?

Da man mit dem Jugend-Presseausweis während der Ausübung seiner journalistischen Tätigkeit einige Vorteile genießt, besitzt er fast den Status eines amtlichen Dokumentes. Daher überprüfen wir bei Ausstellung Deine Identität und Dein Ausweis muss jedes Jahr verlängert werden. Ob Dein JPA noch gültig ist erkennst Du an der auf der Rückseite aufgebrachten Jahresmarke. Wenn dort das aktuelle Jahr steht, ist Dein Ausweis gültig. Auch Veranstalter können so einfach nachvollziehen, ob ein ihnen vorgelegter Ausweis gültig ist. 

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