Neues Jahr, neuer JPA

Februar 14, 2025• erstellt von

Der Jugend-Presseausweis (JPA) muss jedes Jahr verlängert werden. Schicke uns also Deinen JPA nach Köln zu, damit Du weiter von den Vorteilen profitieren kannst. Wenn Du noch keinen JPA hast, ist jetzt die beste Zeit, einen zu beantragen.

Darum lohnt sich der JPA

Der JPA ist als Presseausweis der Jugendpresse vom Deutschen Journalisten-Verband und der Deutschen Journalisten-Union anerkannt und wird von ihnen unterstützt. Mit dem JPA besitzt Du einen echten Presseausweis, der es Dir ermöglicht, Dich auf Veranstaltungen oder Messen zu akkreditieren. Außerdem kannst Du Dich gegenüber Behörden und Unternehmen als Journalist*in ausweisen. Neben der Akkreditierung, kannst Du von unserer Rechtsberatung, starken Rabatten, einer DJH-Mitgliedschaft und mehr profitieren. Hier haben wir alle Vorteile zusammengefasst.

JPA verlängern

Zur Verlängerung musst Du uns zwei Nachweise Deiner journalistischen Tätigkeit und Deinen JPA zusenden. Damit die Verlängerung möglichst schnell funktioniert, sende uns Deine Nachweise bitte digital zu.

Schritte zur Verlängerung

  1. Schaue rechts bzw. unten nach, welche Nachweise wir zur Verlängerung benötigen.
  2. Schicke uns Deine Nachweise hier zu.
  3. Sende den JPA an unsere Postanschrift (Jugendpresse Rheinland e.V. - c/o STARTPLATZ | Im Mediapark 5 | 50670 Köln)
  4. Etwas Geduld - wir schicken Dir den JPA in etwa einer Woche verlängert zurück.
1. Schüler­zeitung oder Jugend­zeitung

Als Beleg­exemplar gilt eine Ausgabe der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugend­zeitung, in der zwei gekenn­zeichnete Artikel der Antrags­stellerin bzw. des Antrags­stellers abgedruckt sind oder zwei Ausgaben der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugend­zeitungen, in denen jeweils ein namentlich gekenn­zeichneter Artikel des Antrags­stellenden abgedruckt ist.

2. Online­magazine

Als Beleg­exemplar gelten die URL sowie mindestens zehn Artikel, die auf dieser erschienen sind und eine ausreichende Gewähr für das Vorliegen einer journalistischen Publikation bieten. Von diesen müssen mindestens zwei namentlich gekenn­zeichnete Artikel des Antrag­stellernden sein.

Du brauchst nur Links zu den zwei Artikel von Dir einzutragen.

3. Radio-, Podcast- und Video­gruppen

Als Beleg­exemplar gilt ein Daten­träger mit mindestens zwei Sendungen oder Beiträgen, die bereits gesendet worden sind. Eine Sende­bestätigung soll beigefügt werden.

Als Sendebestätigung reicht auch ein Link aus, auf dem ersichtlich ist, das die Sendung z.B. auf YouTube oder Spotify veröffentlich ist.

4. Foto­graf*in

Als Beleg­exemplare gelten Fotografien, die den jeweiligen Anforderungen an das gleiche Medium unter den Punkten 1, 2 und 5 entsprechen.

Bitte sende uns entsprechend den Anforderungen je nach Veröffentlichungsmedium Links oder Dateien zu.

5. Mitarbeiter*in bei sonstigen Medien

Als Beleg­exemplare gelten zwei Ausgaben der Medien, die nachweislich vom Antrag­steller veröffentlicht sein müssen.

JPA beantragen

Den Jugend-Presseausweis kannst Du als Mitglied komplett digital beantragen. Wenn Du noch kein Mitglied bei uns bist, musst Du vorher noch beitreten - das geht natürlich auch digital.

Jugend-Presseausweis und Flyer liegen auf einem Tisch

Foto: Jugendpresse Deutschland / Maximilian Csali | CC BY 2.0

Ein Beitrag von

Moritz Bayerl

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