Der Jugend-Presseausweis (JPA) muss jedes Jahr verlängert werden. Schicke uns also Deinen JPA nach Köln zu, damit Du weiter von den Vorteilen profitieren kannst. Wenn Du noch keinen JPA hast, ist jetzt die beste Zeit, einen zu beantragen.
Darum lohnt sich der JPA
Der JPA ist als Presseausweis der Jugendpresse vom Deutschen Journalisten-Verband und der Deutschen Journalisten-Union anerkannt und wird von ihnen unterstützt. Mit dem JPA besitzt Du einen echten Presseausweis, der es Dir ermöglicht, Dich auf Veranstaltungen oder Messen zu akkreditieren. Außerdem kannst Du Dich gegenüber Behörden und Unternehmen als Journalist*in ausweisen. Neben der Akkreditierung, kannst Du von unserer Rechtsberatung, starken Rabatten, einer DJH-Mitgliedschaft und mehr profitieren. Hier haben wir alle Vorteile zusammengefasst.
JPA verlängern
Zur Verlängerung musst Du uns zwei Nachweise Deiner journalistischen Tätigkeit und Deinen JPA zusenden. Damit die Verlängerung möglichst schnell funktioniert, sende uns Deine Nachweise bitte digital zu.
Schritte zur Verlängerung
- Schaue rechts bzw. unten nach, welche Nachweise wir zur Verlängerung benötigen.
- Schicke uns Deine Nachweise hier zu.
- Sende den JPA an unsere Postanschrift (Jugendpresse Rheinland e.V. - c/o STARTPLATZ | Im Mediapark 5 | 50670 Köln)
- Etwas Geduld - wir schicken Dir den JPA in etwa einer Woche verlängert zurück.
Als Belegexemplar gilt eine Ausgabe der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugendzeitung, in der zwei gekennzeichnete Artikel der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers abgedruckt sind oder zwei Ausgaben der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugendzeitungen, in denen jeweils ein namentlich gekennzeichneter Artikel des Antragsstellenden abgedruckt ist.
Als Belegexemplar gelten die URL sowie mindestens zehn Artikel, die auf dieser erschienen sind und eine ausreichende Gewähr für das Vorliegen einer journalistischen Publikation bieten. Von diesen müssen mindestens zwei namentlich gekennzeichnete Artikel des Antragstellernden sein.
Du brauchst nur Links zu den zwei Artikel von Dir einzutragen.
Als Belegexemplar gilt ein Datenträger mit mindestens zwei Sendungen oder Beiträgen, die bereits gesendet worden sind. Eine Sendebestätigung soll beigefügt werden.
Als Sendebestätigung reicht auch ein Link aus, auf dem ersichtlich ist, das die Sendung z.B. auf YouTube oder Spotify veröffentlich ist.
Als Belegexemplare gelten Fotografien, die den jeweiligen Anforderungen an das gleiche Medium unter den Punkten 1, 2 und 5 entsprechen.
Bitte sende uns entsprechend den Anforderungen je nach Veröffentlichungsmedium Links oder Dateien zu.
Als Belegexemplare gelten zwei Ausgaben der Medien, die nachweislich vom Antragsteller veröffentlicht sein müssen.
JPA beantragen
Den Jugend-Presseausweis kannst Du als Mitglied komplett digital beantragen. Wenn Du noch kein Mitglied bei uns bist, musst Du vorher noch beitreten - das geht natürlich auch digital.

Foto: Jugendpresse Deutschland / Maximilian Csali | CC BY 2.0
Ein Beitrag von
Moritz Bayerl
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